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dekoraPUR GmbH
Spielburg 11
D-30890 Barsinghausen
Germany

N° de tél.: +49 5035 978969-0
N° de fax: +49 5035 978969-90
E-Mail: info[at]dekoraPUR.com

PDG : Christian Becker-Weimann
N° d’immatriculation au registre de commerce de Hanovre : HRB 211385
N° de TVA : DE 115646767

Chers visiteurs, bienvenue sur le site de dekoraPUR

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der dekoraPUR GmbH (nachfolgend „dekoraPUR“ genannt) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“ genannt).
  2. Allen Einkaufsbedingungen und Gegenbestätigungen wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung durch den Besteller gelten die nachfolgenden Bedingungen angenommen.

§1 Angebot

  1. Angebote von dekoraPUR erfolgen freibleibend. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von dekoraPUR.
  2. Der Besteller ist an seine schriftlichen oder mündlichen Bestellungen für zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist kann dekoraPUR den Auftrag durch schriftliche Bestätigung annehmen.
  3. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
  4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Modellen und anderen Unterlagen behält sich dekoraPUR Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Besteller schützt diese Rechte und gewährt Dritten keinen Zugang. Sie dürfen weder nachgeahmt, noch zum Nachteil von dekoraPUR verwendet werden.
  5. dekoraPUR ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
  6. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Musterstück bleiben vorbehalten, soweit die Abweichungen in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) begründet und handelsüblich sind.
  7. Für Verträge und bestätigte Aufträge sind die Preise für 3 Monate verbindlich; danach können wegen durch nicht von dekoraPUR verursachte oder nicht vorhersehbaren eingetretenen Lohn- und Materialpreiserhöhungen die Preise entsprechend erhöht werden.
  8. Auftragsänderungen des Bestellers sind nur innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch dekoraPUR.

§ 2 Umfang der Lieferung

  1. Lieferzeiten sind ausdrücklich und für jede Lieferung gesondert zu vereinbaren. Wird keine Lieferfrist vereinbart, teilt dekoraPUR einen Liefertermin mit. Ist eine Lieferfrist verbindlich bestätigt oder vereinbart, so verlängert sie sich um den Zeitraum, um den sich der Eingang der mit dekoraPUR vereinbarten Anzahlung und/oder die Zusendung aller notwendigen Unterlagen und Informationen zur Planung und Herstellung verspätet. Der Besteller ist berechtigt, dekoraPUR eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung zu setzen.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
  3. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens von dekoraPUR entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche 0,5 v. H., im ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, welches infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Der Ausschluss weiterer Ansprüche gilt nicht im Falle groben Verschuldens durch dekoraPUR. Grobes Verschulden durch einfache Erfüllungsgehilfen ist nicht von dekoraPUR zu vertreten. Eine Verzugsentschädigung kann jedoch nur gefordert werden, wenn der Besteller dekoraPUR schriftlich in Verzug und eine Nachfrist von wenigstens zehn Arbeitstagen gesetzt hat.
  4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend vom Ersten des auf den der Anzeige der Versandbereitschaft folgenden Monats, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk von dekoraPUR, mindestens 0,5 v.H. des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche berechnet.

§3 Preis und Zahlung

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk. Verpackungen werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteil von Angeboten und Auftragsbestätigungen, wenn nicht ausdrücklich aufgeführt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
  3. Schecks und diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.
  4. Der Besteller darf Zahlungen nur zurückhalten oder aufrechnen, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder durch dekoraPUR unbestritten ist.
  5. Bei Fristüberschreitung oder Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu entrichten. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.

§4 Gefahrübergang und Entgegennahme

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder dekoraPUR noch andere Leistungen, z.B. die Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Bei der Anlieferung der Ware durch den Frachtführer ist diese sofort zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Schäden sind gegenüber dem anliefernden Frachtführer und der Firma dekoraPUR unverzüglich schriftlich zu reklamieren. Ansonsten kann kein Schadenersatz geleistet werden.
  2. Verzögert sich der Versand infolge Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über; jedoch ist dekoraPUR verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
  3. Teillieferungen sind zulässig.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. dekoraPUR behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung aller Rechnungspreise vor. Der Besteller ist bis zu vollständigen Zahlung nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übergeben.
  2. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, so hat dieser dekoraPUR sofort zu benachrichtigen. Der Besteller trägt die Kosten einer Intervention durch dekoraPUR und hat diese auf Verlangen vorzuschießen.

§6 Haftung für Mängel der Lieferung

  1. dekoraPUR leistet Gewähr für die fachgerechte Ausführung der eigenen Werksarbeit nach den anerkannten Regeln der Technik.
  2. Beanstandungen sind vom Besteller unverzüglich nach Empfang der Ware dekoraPUR schriftlich anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen in Form, Farben und Maßen geben dem Besteller kein Recht zur Beanstandung.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen hat dekoraPUR zunächst das Recht auf Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde weitergehende gesetzliche Rechte geltend machen. Schadensersatzansprüche sind jedoch abschließend unter § 6 Nr. 4 geregelt.
  4. dekoraPUR haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet dekoraPUR nur bei einer durch dekoraPUR verschuldeten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn durch dekoraPUR eine wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen durfte, verletzt wurde.

§7 Verjährung

  1. Unabhängig vom Rechtsgrund verjähren alle Ansprüche des Kunden gegen dekoraPUR innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für vorsätzliches und arglistiges Verhalten gelten die gesetzlichen Fristen.

§8 Rücktritt

  1. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streiks, bei Rohstoffmangel, auch soweit diese bei Vorlieferanten entstehen - sofern diese nicht nur zu einer Leistungsverzögerung führen - berechtigen dekoraPUR vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, wenn die Störung nicht von dekoraPUR bei Vertragsschluss vorhersehbar war oder zu vertreten ist. dekoraPUR benachrichtigt den Besteller hierüber unverzüglich und erstattet unverzüglich Gegenleistungen des Bestellers für den erfüllten Teil des Vertrages.
  2. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditunwürdigkeit des Bestellers ergeben, kann dekoraPUR vom Vertrag zurücktreten. dekoraPUR benachrichtigt den Besteller hierüber unverzüglich und erstattet Gegenleistungen des Bestellers.
  3. Tritt der Besteller aus berechtigtem Grund vom Vertrag zurück, so hat er an dekoraPUR gleichwohl die entsprechenden Kosten für Planung und Fertigung zu erstatten, mindestens in Höhe von 20 v. H. des gesamten Kaufsumme. Der Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist.
  4. Bei unberechtigtem Rücktritt des Bestellers gelten die gesetzlichen Bestimmungen. dekoraPUR ist in diesem Falle berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, Schadensersatz mindestens in Höhe von 25 v. H. des Kaufpreises zu verlangen. Der Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage in Hannover  zu erheben. dekoraPUR ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auch die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sich als lückenhaft erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen sind in solchen Fällen durch Regelungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Zweck und Inhalt des Vertrages am nächsten kommen.